- Bahnübergänge
- Bahnübergänge,höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen und Wegen; meist gekennzeichnet durch Andreaskreuze, die rechts (und links) der kreuzenden Straße unmittelbar vor dem Bahnübergang stehen und den Vorrang des Schienenverkehrs anzeigen. An Straßen werden die Bahnübergänge durch Gefahrzeichen in 150 m bis 250 m Entfernung (auf wenig befahrenen Straßen ohne Warnbaken) oder Gefahrzeichen und Warnbaken auf beiden Seiten der Fahrbahn gemäß Straßenverkehrsordnung angekündigt (die dreistreifige Bake steht 240 m, die zweistreifige 160 m und die einstreifige Bake 80 m vor dem Bahnübergang). Bahnübergänge sind mit Schranken oder Halbschranken versehen oder als unbeschrankte Bahnübergänge ausgelegt. Die Annäherung eines Zuges wird entweder (bei nur mäßigem Verkehr eingleisiger Nebenbahnen) unmittelbar durch hörbare Signale (Pfeifen) oder mittelbar durch Schranken, Blinklichtanlagen oder ein rotes Lichtzeichen (eventuell in Verbindung mit Schranken) angezeigt. In diesem Fall haben Fahrzeuge vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten; für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Lastzüge beginnt außerhalb geschlossener Ortschaften die Wartepflicht grundsätzlich 80 m vor dem Bahnübergang.
Universal-Lexikon. 2012.